Wir übernehmen die Grundpflege, die medizinische Behandlungspflege und die hauswirtschaftliche Versorgung, betreuen zusätzlich stundenweise und vertreten pflegende Angehörige. Welche Leistungen zusammenkommen, vereinbaren wir persönlich mit Ihnen.
Alle Leistungen rechnen wir direkt mit Ihrer Pflege- oder Krankenkasse ab. Was darüber hinausgeht, vereinbaren wir vorher schriftlich mit Ihnen.
Bürozeiten Montag bis Freitag, 09:00 – 15:00 Uhr
Notfalltelefon 040 689 460 79
Sechs Bereiche — springen Sie zu dem, der Sie betrifft
Körperpflege, Ernährung, Mobilität
Verordnet von Ihrem Hausarzt
Reinigung, Wäsche, Einkäufe
Zeit für Gespräch und Begleitung
Vertretung für Angehörige
Pflichtberatung nach § 37 Abs. 3
Wir stehen Menschen in den Lebensphasen zur Seite, in denen sie Hilfe und Unterstützung benötigen — und entlasten die Angehörigen, die mit ihnen tragen.
Wir begleiten den Übergang aus der Klinik nach Hause, damit die Versorgung nicht abbricht.
Bei Krankheit, Schwäche oder Behinderung übernehmen wir, was Sie nicht mehr selbst schaffen.
Wir vertreten Sie stundenweise oder für Wochen und beraten Sie zu Ihren Ansprüchen.
Auch bei regelmäßigem Hilfebedarf ohne Pflegegrad 1 können Sie eine Beratung in Anspruch nehmen.
Wir helfen Ihnen und Ihren Angehörigen bei den alltäglichen Anforderungen und übernehmen grundlegende, wiederkehrende Pflegeleistungen.
Unterstützung erhalten Sie bei der Körperpflege, der Ernährung und der Mobilität sowie bei nicht-medizinischen Pflegetätigkeiten. Wir begleiten Sie gerne bei Ihrem geregelten Tagesablauf — und freuen uns, wenn Sie sich dabei wohl fühlen.
Sie umfasst alle medizinischen Tätigkeiten, die Ihr Hausarzt verordnet hat. Unser medizinisches Fachpersonal betreut Sie dabei vor Ort.
Nach Krankheit oder einem Unfall in den eigenen vier Wänden wohlbehütet wieder zu Kräften zu kommen, ist eine wichtige Voraussetzung für die Genesung. Zwei Wundexperten sind zusätzlich für Sie im Einsatz.
Bei Krankheit oder Pflegebedürftigkeit unterstützen wir Sie auch im Haushalt. Dazu steht Ihnen geschultes Personal zur Verfügung.
Seit dem 1. Januar 2017 hat jeder mit einem Pflegegrad Anspruch auf einen Betrag in Höhe von 131 € monatlich.
Je nach individuellem Anspruch übernimmt unser Fachpersonal zusätzliche Betreuungsleistungen zu Ihrer Entlastung — vom Gedächtnistraining über die Förderung bestehender Kontakte bis hin zu speziellen Unternehmungen.
Ob mehrwöchiger Erholungsurlaub an der Ostsee oder stundenweise Vertretung: Wir kümmern uns um die Versorgung während Ihrer Abwesenheit — bei Bedarf auch um die Antragstellung.
Nach § 37 Abs. 3 SGB XI müssen alle, die Pflegegeld beziehen, regelmäßig einen Pflegedienst kommen lassen — bei den Pflegegraden 2 und 3 halbjährlich, bei 4 und 5 vierteljährlich.
Ein Ziel dieser Pflegeeinsätze oder Qualitätssicherungsbesuche ist die Beratung. Häufig werden dabei Fragen zu Höherstufung, Hilfsmittelbeschaffung, Hebetechniken oder zur Schmerztherapie besprochen.
Auch Leistungen für pflegende Angehörige sind oft Thema in diesen Gesprächen. Und selbst wenn regelmäßiger Hilfebedarf besteht, aber die Voraussetzungen für den Pflegegrad 1 nicht erfüllt sind, können Sie diese Beratungen in Anspruch nehmen. Nutzen Sie diese Gelegenheit.
Unser kompetentes Team berät Sie gerne zu allen Fragen — auch die Pflegedienstleitung nimmt sich Zeit für Sie.
Wir unterstützen Sie bei den schriftlichen Unterlagen, die zur Beantragung eines Pflegegrades nötig sind.
Zu Hilfsmitteln, Hausnotruf, Selbsthilfegruppen oder Essen auf Rädern beraten wir Sie ebenfalls.
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Im ersten Gespräch klären wir, welche Leistungen infrage kommen und wie die Kostenübernahme aussieht.
Wir nehmen uns für Sie die Zeit, die Sie im Rahmen der gewählten Leistungen benötigen.
Aus unserem Qualitätsverständnis
Pflegedienst Hammonia GmbH
