Um die Pflegebedürftigkeit festzustellen, vereinbart der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) nach Antragsstellung einen Termin mit Ihnen, für die Begutachtung. Die Begutachtung der Pflegebedürftigen erfolgt durch Ärzte und Pflegefachkräfte des MDK auf der Grundlage des SGB XI und der Pflegebedürftigkeits- und Begutachtungsrichtlinien, wobei unser erfahrenes Pflegeteam Ihnen hierbei gerne zur Seite steht.
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Pflegegrad 1
Der Pflegegrad 1 berücksichtigt Menschen mit einer geringen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Das gilt für weitgehend selbstständige Hilfsbedürftige, die körperlich und geistig verhältnismäßig fit sind, jedoch im Alltag eine Unterstützung benötigen. Vor allem Demenzerkrankte erhielten bisher keine Einstufung in eine Pflegebedürftigkeit.
Sie werden durch das zweite Pflegestärkungsgesetz berücksichtigt und erhalten den Pflegegrad 1. Der medizinische Dienst der Krankenkassen beurteilt anhand des neuen Begutachtungsverfahrens die Pflegebedürftigkeit mit sechs verschiedenen Modulen. Erreicht der Betroffene eine Punktanzahl von mindestens 12,5 und liegt unter 27 Punkten, ist der Betroffene geringfügig in seiner Selbstständigkeit beeinträchtigt und erhält den Pflegegrad 1.
· Entlastungsbetrag: 125€
Pflegegrad 2
Nach dem Pflegestärkungsgesetz 2 erhalten pflegebedürftige Menschen den Pflegegrad 2, wenn sie in ihrer Selbstständigkeit erheblich beeinträchtigt sind. Der medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) stuft den Betroffenen im Rahmen des „Neuen Begutachtungsverfahrens“ anhand einer Punktezahl ein. Bei der Einstufung in den Pflegegrad 2 liegen Pflegebedürftige bei mindestens 27 und unter 47,5 Punkten.
Pflegeleistungen für den Pflegegrad 2:
· Pflegegeld: 316€/Monat
· Pflegesachleistungen: bis zu 689€/Monat
· Entlastungsbetrag: 125€
Pflegegrad 3
Bei dem Pflegegrad 3 bescheinigt der medizinische Dienst der Krankenkassen dem Pflegebedürftigen eine „schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“. Anhand des „neuen Begutachtungsverfahrens“ erhält der Betroffene zwischen 47,5 und unter 70 Punkte.
Pflegeleistungen für den Pflegegrad 3:
· Pflegegeld: 545€/Monat
· Pflegesachleistungen: bis zu 1.298€/Monat
· Entlastungsbetrag: 125€
Pflegegrad 4
Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad 4 erhalten die „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ bescheinigt. Gutachter des medizinischen Dienst (MDK) ermitteln im Rahmen des „Neuen Begutachtungsverfahrens“ mindestens 70 und unter 90 Punkte.
Pflegeleistungen für den Pflegegrad 4:
· Pflegegeld: 728€/Monat
· Pflegesachleistungen: bis zu 1.612€/Monat
· Entlastungsbetrag: 125€
Pflegegrad 5
Um den höchsten Pflegegrad 5 zu erhalten, stuft der Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) den Pflegebedürftigen in die „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen für die pflegerische Versorgung“ ein. Nach dem „neuen Begutachtungsverfahren“ benötigt eine Einstufung in den Pflegegrad 5 mindestens 90 von maximal 100 zu erreichenden Punkten.
Pflegeleistungen für den Pflegegrad 5:
· Pflegegeld: 901€/Monat
· Pflegesachleistungen: bis zu 1.995€/Monat
· Entlastungsbetrag: 125€
Unterstützung zu Hause
Die durchschnittliche Lebenserwartung in Deutschland steigt, was zur Folge hat, dass ein vermehrtes liebevolles Engagement von Angehörigen im Bereich der Pflege und Betreuung stattfindet. Um Sie, als pflegende Angehörige, bei Ihrer wertvollen Arbeit zu unterstützen, beraten unsere langjährig erfahrene Pflegekräfte Sie auf Wunsch unverbindlich und kostenlos – unabhängig von der Inanspruchnahme eines Pflegedienstes – in der häuslichen Umgebung Ihres Angehörigen.
Nutzen Sie diese Möglichkeit, wir freuen uns auf Sie!
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Unsere Serviceleistungen für Sie:
Die Pflegedienst Hammonia GmbH in Hamburg-Dulsberg ist nahe der Hamburger Stadtbezirke Wandsbek und Bramfeld gelegen. Das ausgebildete und eingespielte Team rund um die Gründerin Heike Bucar nimmt sich für seine Patienten die Zeit, die diese im Rahmen der gewählten Leistungen benötigen. Zum Leistungsspektrum des Unternehmens zählen unter anderem die Grundpflege, medizinische Behandlungspflege, hauswirtschaftliche Versorgung, zusätzliche Betreuungsleitungen oder auch die Verhinderungspflege. Jedem einzelnen vom Pflegedienst Hammonia ist es ein wichtiges Anliegen, den Patienten in seiner Selbstständigkeit zu unterstützen, indem eine mobilisierende und aktivierende Pflege praktiziert wird. Das Hauptaugenmerk liegt auf der Individualität des Patienten im Hinblick auf Bedürfnisse, Sitten und Gebräuche. Tag für Tag sind die tatkräftigen Mitarbeiter in folgenden Bezirken der Hansestadt im Einsatz: Hamburg-Mitte, Hamburg-Nord, Wandsbek, Harburg, Bramfeld und Umgebung.